Polizisten/innen im Vollzugsdienst konnten bislang einen Versicherungsschutz für den Fall einer Dienstunfähigkeit, nur bis zu einem Versicherungsendalter 55 und gleicher Leistungsdauer (Berufsgruppe BG 2) erhalten oder auch mit Leistungsdauer bis 63 Jahre – und damit abweichend vom Endalter 55 (BG 2-).
Ab sofort können sich Polizisten für das Versicherungs- und Leistungsendalter bis 63 Jahre versichern (BG 3+).
Für weitere Informationen wenden Sie sich bitte direkt an Ihren persönlichen Versicherungsmakler Jens Artur Förster | Bankkaufmann, Finanzwirt (CoB) | unter 040-22 611 654 / foerster@youatnet-makler.
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