Ende des Widerrufs von Darlehensverträgen
Hintergrund: Der Gesetzgeber wird das Widerrufsrecht für Altfälle zum 21.06.2016 abschaffen.Sämtliche Widerrufe, die zu diesem Zeitpunkt noch nicht ausgeübt wurden, haben keine Rechtswirkung mehr.
Eile ist daher geboten, um ihre Ansprüche zu sichern.
Mit einer Partnerkanzlei bieten wir ihnen an, ihre Darlehensverträge auf Fehler "kostenfrei" und unverbindlich zu prüfen. Das bedeutet für sie überhaupt kein Risiko, sondern die Chance auf einen zusätzlichen ihnen zustehenden Geldsegen für die nächsten Jahre. Machen sie von ihrem Recht Gebrauch und informieren sie sich jetzt bei mir.
Für weitere Informationen wenden Sie sich bitte direkt an Ihren persönlichen Versicherungsmakler Jens Artur Förster | Bankkaufmann, Finanzwirt (CoB) | unter 040-22 611 654 / foerster@youatnet-makler.de
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