Erst im Jahr 2012 war die Grunderwerbssteuer von 3,5 auf fünf Prozent erhöht worden.
Im Saarland und in Schleswig-Holstein liegt diese Steuer ebenfalls bei 6,5 Prozent. In Hessen und Berlin werden sechs Prozent veranschlagt. In acht Bundesländern beträgt sie derzeit noch fünf Prozent. Und hier in Hamburg werden 4,5 Prozent erhoben. In Sachsen und Bayern ist die Grunderwerbssteuer mit 3,5 Prozent bundesweit am geringsten.
Tipp: Wer noch bis zum 31.12.2014 eine Immobilie erwirbt, zahlt noch den alten Satz von 5%. Hier kommt es auf die Rechtswirksamkeit des Kaufvertrages an. Eine entsprechende kompetente Rechtsberatung wird dabei empfohlen, um keine böse Überraschung zu erleben.
Die Grunderwerbssteuer fällt an, wenn Sie einen Kaufvertrag über ein Haus, eine Wohnung oder ein Grundstück abschließen. Die Steuer liegt somit, je nach Bundesland zwischen 3,5 und 6,5 Prozent und bezieht sich auf den Kaufpreis der Immobilie.
Im Saarland und in Schleswig-Holstein liegt diese Steuer ebenfalls bei 6,5 Prozent. In Hessen und Berlin werden sechs Prozent veranschlagt. In acht Bundesländern beträgt sie derzeit noch fünf Prozent. Und hier in Hamburg werden 4,5 Prozent erhoben. In Sachsen und Bayern ist die Grunderwerbssteuer mit 3,5 Prozent bundesweit am geringsten.
Tipp: Wer noch bis zum 31.12.2014 eine Immobilie erwirbt, zahlt noch den alten Satz von 5%. Hier kommt es auf die Rechtswirksamkeit des Kaufvertrages an. Eine entsprechende kompetente Rechtsberatung wird dabei empfohlen, um keine böse Überraschung zu erleben.
Die Grunderwerbssteuer fällt an, wenn Sie einen Kaufvertrag über ein Haus, eine Wohnung oder ein Grundstück abschließen. Die Steuer liegt somit, je nach Bundesland zwischen 3,5 und 6,5 Prozent und bezieht sich auf den Kaufpreis der Immobilie.
Für eine genaue Beantwortung von Fragen und für eine Terminvereinbarung, stehe ich ihnen Jens Artur Förster, Bankkaufmann - Finanzwirt (CoB) gerne telefonisch unter Tel. 040-22 611 654 // foerster@youatnet-makler.de zur Verfügung.
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