Indizes Märkte International 1-Jahres Performance vom 22.04.2024

Indizes Märkte International 1-Jahres Performance vom 22.04.2024
Quelle: google.com/finance

Mittwoch, 24.04.2024 18:00 Uhr

DAX 18.089 -0,3% ESt50 4.990 -0,4% MSCI World 3.323 +1,2% Dow 38.382 -0,3% Nas 15.686 -0,1% Bitcoin 60.540 -2,4% Euro 1,0691 -0,1% Öl 87,92 -0,6% Gold 2.325 +0,1%

Freitag, 19.04.2024 18:00 Uhr

DAX 17.737 -0,6% ESt50 4.918 -0,4% MSCI World 3.256 -0,8% Dow 37.986 +0,6% Nas 15.282 -2,1% Bitcoin 59.587 -0,7% Euro 1,0656 +0,1% Öl 87,39 +0,6% Gold 2.391 +0,0%

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Dienstag, 18. November 2014

Grunderwerbssteuer steigt auf 6,5% ab 01.01.2015

In Nordrhein-Westfalen wird zum zweiten Mal innerhalb von drei Jahren die Grunderwerbssteuer erhöht. Diese steigt ab 01.01 2015 auf künftig 6,5 Prozent, anstatt wie bisher fünf Prozent.
Erst im Jahr 2012 war die Grunderwerbssteuer von 3,5 auf fünf Prozent erhöht worden.

Im Saarland und in Schleswig-Holstein liegt diese Steuer ebenfalls bei 6,5 Prozent. In Hessen und Berlin werden sechs Prozent veranschlagt. In acht Bundesländern beträgt sie derzeit noch fünf Prozent. Und hier in Hamburg werden 4,5 Prozent erhoben. In Sachsen und Bayern ist die Grunderwerbssteuer mit 3,5 Prozent bundesweit am geringsten.

Tipp: Wer noch bis zum 31.12.2014 eine Immobilie erwirbt, zahlt noch den alten Satz von 5%. Hier kommt es auf die Rechtswirksamkeit des Kaufvertrages an. Eine entsprechende kompetente Rechtsberatung wird dabei empfohlen, um keine böse Überraschung zu erleben.

Die Grunderwerbssteuer fällt an, wenn Sie einen Kaufvertrag über ein Haus, eine Wohnung oder ein Grundstück abschließen. Die Steuer liegt somit, je nach Bundesland zwischen 3,5 und 6,5 Prozent und bezieht sich auf den Kaufpreis der Immobilie.

Für eine genaue Beantwortung von Fragen und für eine Terminvereinbarung, stehe ich ihnen Jens Artur Förster, Bankkaufmann - Finanzwirt (CoB) gerne telefonisch unter Tel. 040-22 611 654 // foerster@youatnet-makler.de zur Verfügung.

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