Gemäß Antidiskriminierungsgesetz darf man wegen seiner Herkunft, Rasse usw. keine Benachteiligung erleiden.
Für Hundehalter sieht die Welt hier jedoch anders aus. Viele Versicherer sind nicht bereit das Risiko des Besitzes von bestimmten Rassen bzw. Kreuzungen daraus zu übernehmen und schließen diese aus. Schwierig wird es, wenn es sich bei dem Liebling um einen Mischling handelt. Wer kann schon mit Sicherheit bestimmen welche Rassen enthalten sind? Im schlimmsten Fall droht der Verlust des Versicherungsschutzes!
Bis auf Mecklenburg-Vorpommern besteht bundesweit eine Versicherungspflicht für Halter eines sogenannten Listen- oder Anlagehundes.
Die Lösung:
Ueber unseren Partner ein Deckungskonzeptgeber, haben wir einen Versicherer in Deutschland, der keine Einschränkung zur Hunderasse hat und ermöglicht Ihnen als Hundehalter somit ganz einfach Versicherungsschutz zu erlangen!
Sonderregelungen wie z. B. Leinenzwang, Maulkorbpflicht, die dem Halter zusätzlich auferlegt sind, stellen hierbei keine Leistungseinschränkung dar. Vor einem Bußgeldbescheid aufgrund der Ordnungswidrigkeit schützt die Tierhalterhaftpflicht dennoch nicht.
Für eine genaue Beantwortung von Fragen und für eine Beratung stehe ich ihnen telefonisch zur Verfügung unter Tel. 040-22 611 654 // foerster@youatnet-makler.de
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