Sicherlich haben sie die Berichterstattung mitbekommen, die teils sehr emotional geführt wurde. Kinder sind gesetzlich verpflichtet, im Rahmen ihrer finanziellen Möglichkeiten für den Unterhalt der Eltern zu sorgen - selbst wenn der Kontakt seit langer Zeit abgebrochen war, wie aus einem Urtel des Bundesgerichtshof (BGH) vom 12. Februar hervorgeht.
Um weder in die finanzielle Prüfung des Sozialhilfeträgers zu kommen, noch möglicherweise tatsächlich Teile des eigenen Einkommens und Vermögens für diePflege der Eltern aaufbringen zu müssen, empfiehlt sich eine private Pflegeversicherung für die Eltern. Hierzu stehen sowohl Produktlösungen aus der Kranken- und aus der Lebensversicherung zur Verfügung.
Dazu werden seit 2013 auch private Pflegeversicherungen mit einer Zulage staatlich gefördert.
Das ganze Thema ist sehr beratungsintensiv und setzt Expertenwissen voraus. Hier biete ich ihnen meine Hilfe an, da ich über Jahre schon den Markt der angebotenen Tarife aktiv in meiner Arbeit in die Hand bekomme und bei meinen Mandanten für eine passende Lösung sorge.
PS. Demnächst folgt auch die von mir eigens eingerichtete Seite pflegevorsorge.biz . Zudem halte ich persönlich in Hamburg Vorträge, die über die Thematik aufklären und Lösungen aufzeigen. Und das zu einem kleinen Honorar, für den reinen Wissenstransfer und die überaus wichtigen Informationen die das Ziel haben, das eigene Vermögen zu schützen.
Selbstverständlich biete ich das ganze auch in einem Online-Vortrag an.
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Donnerstag, 18.04.2024 18:00 Uhr
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Mittwoch, 2. April 2014
BGH Urteil vom 12. Februar 2014 was bedeutet das für sie?
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