Jetzt sollten sich freiwillig in der gesetzlichen Krankenkasse versicherte Selbstständige dringend mit ihrer Kasse in Verbindung setzen. Sonst könnten sie laut Lilo Blunck Vorstandsvorsitzende des BdV Bundes der Versicherten, ab 1. August ohne Krankengeld dastehen. Das betreffe vor allem Selbständige, die Mitglied einer gesetzlichen Krankenkasse (GKV) sind. Wenn sie sich beispielsweise zu Beginn 2009 für einen Wahl-Tarif entschieden hatten, dränge die Zeit. Dieser Tarif ende nämlich automatisch zum Stichtag. Lilo Blunck: „Die Betroffenen haben nun drei Möglichkeiten, sich ihr Krankengeld zu sichern."
Der Gesetzgeber hatte zum Jahresbeginn den Selbstständigen das Krankengeld in der gesetzlichen Krankenkasse gestrichen. Jetzt hat er mit Wirkung zum 1. August diese Regelung wieder aufgehoben. Wenn Betroffene ihren Anspruch auf Krankengeld wahrnehmen wollen, müssen sie sich allerdings selbst kümmern, heißt es.
Freiwillig in der GKV Versicherte können wieder den allgemeinen Beitragssatz (derzeit 14,9 Prozent) bezahlen, dann bekommen sie im Fall der Arbeitsunfähigkeit das Krankengeld ab dem 43. Tag. Die zweite Möglichkeit: Sie versichern sich zum ermäßigten Beitragssatz (im Augenblick 14,3 Prozent) und schließen ergänzend einen Wahl-Tarif ab. Hierüber kann ein früheres oder höheres Krankengeld erzielt werden.
Doch - so betont Lilo Blunck - seien aller guten Dinge drei: Die privaten Krankenversicherer bieten Lösungen an, über die eine lückenlose Versorgung verwirklicht werden kann. Die privaten Assekuranzen verlangen je nach Alter und Gesundheitszustand unterschiedlich hohe Prämien.
Quelle: www.bocquel-news.de
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